BGH-Urteil bringt Erleichterung für Wohnungseigentümer

In heißen Sommern wird die eigene Wohnung schnell zur Sauna. Viele Eigentümer wollten sich mit einem Klima-Splitgerät auf dem Balkon Abhilfe schaffen, scheiterten bisher aber am Widerstand der eigenen Eigentümergemeinschaft. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt jetzt für spürbare Erleichterung: Der BGH hat entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem eigenen Balkon grundsätzlich gestatten muss. Das Urteil vom 17. Juli 2026 trägt das Aktenzeichen V ZR 162/25.

Was hat der BGH entschieden?

Im verhandelten Fall wollten mehrere Miteigentümer einer Wohnung in Berlin ein Klima-Splitgerät auf ihrem Balkon installieren. Die Eigentümergemeinschaft lehnte den Antrag auf der Eigentümerversammlung ab. Nachdem das Amtsgericht Pankow die Klage zunächst abgewiesen hatte, gab das Landgericht Berlin II den Eigentümern recht. Der BGH bestätigte dieses Urteil und sprach den Eigentümern einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus zu.

Wichtig: Einfach montieren darfst du die Klimaanlage trotzdem nicht. Für die Leitungen muss in der Regel die Außenwand durchbohrt werden. Da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört, handelt es sich rechtlich um eine bauliche Veränderung, für die weiterhin ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist.

Bild: Eigenes Beispielbild, KI-generiert

Darf die WEG den Einbau wegen möglicher Geräusche ablehnen?

Mögliche Betriebsgeräusche reichen laut BGH normalerweise nicht aus, um den Einbau pauschal abzulehnen. Anders kann es aussehen, wenn bereits vor der Montage feststeht, dass das Gerät andere Bewohner unzumutbar beeinträchtigen wird, etwa weil absehbar ist, dass die Grenzwerte der TA Lärm überschritten werden.

Kommt es später tatsächlich zu erheblichen Lärmstörungen, können die betroffenen Eigentümer weiterhin dagegen vorgehen. Möglich sind zum Beispiel zeitliche Nutzungsbeschränkungen oder ergänzende Regelungen in der Hausordnung. Eine vollständige Stilllegung der Klimaanlage kann laut BGH in aller Regel jedoch nicht verlangt werden.

Das solltest du vor der Installation beachten

  1. Stelle einen Antrag bei der Eigentümergemeinschaft.
  2. Beschreibe Gerät, Montageort und Betriebsweise möglichst genau, die WEG kann hierzu konkrete Vorgaben beschließen.
  3. Verwende ein für den deutschen Markt zugelassenes Klimagerät, das die Anforderungen der TA Lärm einhält.
  4. Plane Schall-, Schwingungs- und Kondenswasserschutz ein.
  5. Lass die Anlage fachgerecht installieren.

Gilt das Urteil auch für Mieter?

Für Mieter gilt das Urteil nicht unmittelbar. Sie müssen vor dem Einbau weiterhin die Zustimmung ihres Vermieters einholen.

Fazit

  • Das Urteil bringt spürbare Erleichterung für Wohnungseigentümer: Eine Eigentümergemeinschaft kann ein fachgerecht geplantes Klima-Splitgerät nicht mehr ohne konkreten Grund blockieren.
  • Die Zustimmung bleibt zwar erforderlich, eine pauschale Ablehnung wegen möglicher Geräusche reicht jedoch normalerweise nicht aus.

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Oliver Humml
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