Stand: 11.07.2026 – Änderungen vorbehalten

Warum Schnelligkeit gerade jetzt zählt – und was danach kommt

Am 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht.
Die KfW stellt die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 auf neue Bedingungen um.

Die gute Nachricht: Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen.
Die Einschränkung: Je nach Situation kann sie ab dem 21. Juli 2026 niedriger ausfallen.

Wer eine neue Heizung plant, sollte deshalb wissen, was sich wann ändert – und was das für die eigene Förderung bedeutet.

Der Fahrplan: Was ab wann gilt

  • 9. bis 20. Juli 2026: In dieser Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) erstellt werden. Vorhandene gültige BzA können weiter genutzt werden.
  • Bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr: Ein Antrag kann noch nach den bisherigen Bedingungen gestellt werden, wenn die gültige BzA spätestens am 8. Juli 2026 erstellt und beantragt wurde und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Ab 21. Juli 2026: Neue Anträge werden nach den angepassten Bedingungen bearbeitet. Ab diesem Tag können wieder neue BzA erstellt werden.
  • Ab 1. Februar 2027: Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken halbjährlich – um 750 Euro beziehungsweise 4 Prozentpunkte. Bei unveränderter Staffelung entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus ab 1. August 2028. Für den Förderhöchstbetrag nennt die KfW bisher kein Enddatum.

Wichtig zu wissen: Bereits erteilte Förderzusagen sind von den Änderungen nicht betroffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das wird weniger

  • Effizienzbonus: Der bisherige Bonus von 5 Prozent entfällt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Er sinkt zum 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent und ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte.
  • Förderhöchstbetrag: Für die erste Wohneinheit sinken die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Betrag halbjährlich um 750 Euro.

Das bleibt oder wird neu geregelt

  • Grundförderung: Sie bleibt zunächst bei 30 Prozent.
  • Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro oder 10 Prozent bis 50.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen. Maximal sind grundsätzlich 70 Prozent möglich, bei Einkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent.
  • Familienzuschlag: Mit mindestens einem minderjährigen Kind steigen die maßgeblichen Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro – unabhängig von der Kinderzahl.

 


 

Beispielrechnung: Was bedeutet das in Euro?
Beispielannahmen: 30.000 Euro Investitionskosten, selbstgenutztes Einfamilienhaus, Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus, bisheriger Effizienzbonus und kein Einkommensbonus.

Vor der Reform Nach der Reform
30 % Grundförderung 9.000€ 8.400€
Klimageschwindigkeitsbonus 6.000€  (20%) 4.480€  (16%)
Effizienzbonus 1.500€  (5%) entfällt
Gesamtförderung 16.500€ 12.880€
Fördersatz auf förderfähige Kosten 55% 46%

Hinweis: 46 Prozent gelten auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten. Bei 30.000 Euro Gesamtkosten beträgt der Zuschuss 12.880 Euro, also rund 42,9 Prozent.

Was jetzt zu tun ist

  • Du hast bereits eine gültige BzA? Wurde sie spätestens am 8. Juli 2026 erstellt und beantragt, reiche den Antrag bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr ein. Dann kann er noch nach den bisherigen Bedingungen geprüft werden.
  • Du hast keine gültige BzA? Dann sind die bisherigen Bedingungen nicht mehr erreichbar. Bereite dein Vorhaben auf die neuen Bedingungen ab dem 21. Juli 2026 vor.
  • Du planst ab 2027? Im 1. Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen geplant. Bei Geräten von außerhalb der EU soll die Grundförderung auf 15 Prozent sinken. Details stehen noch aus.
  • Achte auf den Vertrag: Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage muss bereits beim Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags enthalten sein. Eine nachträgliche Ergänzung ist nicht erlaubt. Ohne die Bedingung ist kein Antrag möglich.

Unsere Einschätzung

Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zunächst bestehen und der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt. Ab 2027 kann sich die Förderung je nach Gerät nochmals verändern. Entscheidend sind Investitionskosten, Gerät und persönliche Bonusberechtigung. Statt vorschnell zu handeln, lohnt sich eine individuelle Prüfung: Passt die Wärmepumpe zu deinem Haus und wie hoch fällt die Förderung konkret aus? Genau dabei unterstützen wir dich.

Öffnungszeiten:
Für deine passende Lösung beraten wir dich gerne persönlich in unserem Showroom.
Termine sind nach Vereinbarung meist noch am selben Tag sowie freitags von 14 bis 18 Uhr möglich.
Einfach vereinbaren und vorbeischauen: +49 6074 6809211 oder über unser Kontaktformular.

Foto: Mueller Felix [Wikipedia]


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Oliver Humml
Hi,

ich bin Oliver Humml, Kälteanlagenbauermeister und einer der Gründer und Inhaber bei THR Solutions.

In meinem Blog nehme ich dich mit hinter die Kulissen: hier gibt’s knackige Tipps zu Wärmepumpen, spannende Einblicke in unsere Projekte und ganz praktische Hacks, die dir im Alltag oder im Job weiterhelfen.

Ob Hydraulik, Programmierung oder Elektrotechnik – ich arbeite mich für dich in neue und spannende Herausforderungen ein und teile mein Wissen direkt aus der Praxis.

Schau mir über die Schulter, wie wir bei THR Solutions eigene Ideen testen, optimieren und am Ende echte Lösungen schaffen – Schritt für Schritt, ganz ohne Fachchinesisch.

Fun Facts:

  • Im Notfall lege ich einen Druckverband an, wenn sonst keiner da ist
  • Ein Pizza-Holzofen im Garten ist meine Leidenschaft
  • Natürlich nutze ich unsere eigenen Produkte selbst
  • Trading Card Games / Magic: Deck-Bau-Tipps & Strategien gibt's hier

 

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